Bundestag und Bundesrat haben heute wichtige Anpassungen im Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen, so auch Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt die Beschlüsse als notwendigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie:
„Die weiterhin hohen Infektionszahlen machen es erforderlich, dass die Länder Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem ergreifen. In den vergangenen Monaten sind einzelne Einschränkungen in den Rechtsverordnungen der Länder von Gerichten in Frage gestellt worden. Deshalb ist es gut, dass der Bundesrat heute dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und damit der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat. Damit werden die Verordnungen der Länder auf eine bessere rechtliche Grundlage gestellt. So werden jetzt mögliche Schutzmaßnahmen beispielhaft im Gesetz genannt. Zudem ist jetzt festgelegt, dass Verordnungen begründet und befristet werden müssen. Das ist in Brandenburg jedoch bereits gängige Praxis.”
Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang auch den Regelungen zur Umsetzung der Impfstrategie zugestimmt, die mit Hochdruck vorbereitet wird, so dass bei Verfügbarkeit von Impfstoffen unverzüglich geimpft werden kann. Zudem werden die privaten Krankenkassen durch eine Pauschale angemessen an der Finanzierung der Coronavirus-Schutzimpfungen beteiligt – und zwar entsprechend dem Anteil der privat Versicherten an der Bevölkerung.
Woidke: „Die Pandemie stellt uns weiterhin auf eine harte Probe. Wir befinden uns in einem Krisenmodus, der uns wirklich viel abverlangt. Wir sind auch in den kommenden Wochen gefordert – wenn auch mit ersten erfolgreich getesteten Impfstoffen ein Licht am Ende des Tunnels scheint. Wir richten jetzt Impfzentren im Land ein, um vorbereitet zu sein. Ich appelliere an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger: Halten wir uns an die ergriffenen Schutzmaßnahmen, bleiben wir solidarisch. Gemeinsam kommen wir durch diese schwierige Zeit.”