Die Brandenburger Bank im Bundesrat (Foto: Wahl von Dietmar Woidke zum Bundesratspräsidenten (Foto: picture alliance/Soeren Stache)

Die Brandenburger Bank im Bundesrat (Foto: picture alliance/Soeren Stache)

Bundesrat

Die 16 Länder wirken über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Gesetzgeber ist zwar der Bundestag, aber kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass sich der Bundesrat zuvor damit beschäftigt hat. In bestimmten Fällen ist die Zustimmung des Bundesrats sogar zwingend notwendig. Nach den Regelungen des Grundgesetzes ist das etwa dann der Fall, wenn sich beabsichtigte Gesetzesvorhaben auf die Finanzen oder die Verwaltungen der Länder auswirken. Der Bundesrat hat auch ein Initiativrecht in der Gesetzgebung. Wird der Bundesrat von sich aus aktiv, dann wird sein Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet und dann mit deren Stellungnahme an den Bundestag weitergereicht. Der Bundesrat kann seine politische Auffassung auch in Form von Entschließungen bekräftigen und auf diese Weise beispielsweise Forderungen an die Bundesregierung stellen.

Brandenburg verfügt im Bundesrat über 4 von 69 Stimmen

Brandenburg verfügt im Bundesrat über 4 von 69 Stimmen, die immer en bloc abgegeben werden müssen. Für eine Mehrheit sind 35 Stimmen erforderlich. Mit ihren Stimmen entscheidet die Landesregierung also mit darüber, wie der Bundesrat Stellung zu Gesetzesinitiativen der Bundesregierung nimmt, ob er Gesetzen und Verordnungen zustimmt, den Vermittlungsausschuss anruft oder welche Haltung die Länderkammer zu Vorhaben der Europäischen Union einnimmt. Die Landesregierung entscheidet vor jeder Plenarsitzung des Bundesrates, wie das Land seine Stimmen zu jedem der durchschnittlich 50 bis 70 Tagesordnungspunkte abgibt.

Die Sitzungen des Bundesrates werden von seinen 16 Fachausschüssen vorbereitet. Dort wird Brandenburg durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung vertreten. Ihre Stimme geben sie in diesen Ausschüssen auf Weisung der Brandenburger Fachministerien ab. Im Ausschuss hat jedes Land eine Stimme und kann Anträge stellen, über die dann abgestimmt wird. Alle Anträge, die in den Ausschüssen eine Mehrheit erhalten, werden dem Bundesratsplenum zur Abstimmung vorgelegt. Diejenigen Empfehlungen der Ausschüsse, die im Plenum eine Mehrheit erhalten, stellen dann die Stellungnahme des Bundesrates dar.

Logo "Wir miteinander"

Vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 hatte das Land Brandenburg turnusgemäß die Bundesrats­präsidentschaft inne. Den Vorsitz im Bundesrat im 30. Jahr der Deutschen Einheit hatte Brandenburg unter das Motto “Wir miteinander” gestellt.