E-Mobil: Lademöglichkeiten für daheim und auf Arbeit –

05.03.2021 – Im Bundesrat ging es heute vorrangig um die Unterstützung der besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Die Länderkammer ließ dazu das mittlerweile dritte Sozialschutz-Paket sowie weitere steuerliche Hilfen passieren. 

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Jutta Jahns-Böhm, begrüßte diese Entscheidungen ausdrücklich: „Das Paket bietet jenen Hilfe, die von den Folgen der Pandemie sozial und wirtschaftlich extrem hart getroffen werden. Es ist gut und richtig, dass hier erneut ein Schutzschirm aufgespannt wird.“

Zu den Maßnahmen gehören die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum Jahresende und Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen bis Ende Juni. Für das erste Halbjahr 2021 erhalten Erwachsene, die aus den sozialen Mindestsicherungssystemen unterstützt werden (z. B. Grundsicherung im Alter / ALG II) einmalig 150 Euro zur Abdeckung von coronabedingten Mehrausgaben. Des Weiteren können in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch in diesem Jahr das für die Aufrechterhaltung der Versicherung erforderliche Jahreseinkommen von 3.900 Euro ohne negativen Folgen unterschreiten.

Drit­ten Co­ro­na-Steu­er­hil­fe-Gesetz sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgefedert und die Binnennachfrage angekurbelt werden. Enthalten ist ein Kinderbonus über 150 Euro für jedes Kind, für das dieses Jahr Kindergeld bezogen wird. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für Unternehmen erhöht sich der Verlustrücktrag auf zehn bzw. 20 Mio. Euro für die Jahre 2020 und 2021 (bei Zusammenveranlagung). Jahns-Böhm: „Gerade in dieser schwierigen Zeit brauchen wir Anreize, damit die Wirtschaft am Laufen gehalten wird.“

Um mehr Menschen und Unternehmen für den Kauf eines Elektro-Kfz zu begeistern, gab der Bundesrat grünes Licht für einen beschleunigten Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Demnach müssen künftig in neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen und anderen Gebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen bzw. schon nach deren größeren Renovierung mehr Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten ausgestattet werden. An weiteren Verbesserungen für das Hochfahren der E-Mobilität – etwa durch Ausschreibungen für 1.000-Schnellladehubs – wird gearbeitet. Jahns-Böhm: „Somit können künftig mehr Menschen die Fahrzeuge zuhause, bei der Arbeit oder bei Alltagsbesorgungen aufladen. Ich bin überzeugt, dass wir damit die Attraktivität von Elektroautos erhöhen können.“