– Verbesserungen beim Elterngeld beschlossen –
12.02.2021 – Als eine „Erfolgsgeschichte für Deutschland“ hat Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke die jahrzehntelange Arbeit des Bundesrates seit 1949 gewürdigt.
Anlässlich der 1.000. Sitzung der Länderkammer heute in Berlin sagte Woidke: „Die enge Einbindung der Länder, die die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Bund vertreten, tut Deutschland gut. Und Brandenburg ist seit über 30 Jahren mit dabei!“
Die Sitzung begann mit einer Festansprache von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Es war der zweite Besuch eines bundesdeutschen Staatsoberhaupts in der Geschichte der Länderkammer. Woidke: „Wir Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der 16 Bundesländer erachten dies als eine besondere Wertschätzung.“
In ihrer Jubiläumssitzung hat die Länderkammer heute Verbesserungen beim Elterngeld beschlossen. Woidke: „Das Elterngeld ist eine wichtige Familienleistung, die immer wieder an sich ändernde Lebensbedingungen angepasst werden muss. Es ist gut, dass der Bundesrat den Wünschen vieler Eltern nach flexiblerer Nutzung entsprochen hat.“
Eltern können in Zukunft zur Absicherung des Familieneinkommens 32 statt bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten, während sie Elterngeld beziehen. Der Partnerschaftsbonus, für den bislang eine feste Bezugsdauer von vier Monaten galt, kann nunmehr flexibel zwischen zwei und vier Monaten genutzt werden. Damit wird die Verteilung von Arbeits- und Familienzeiten in Partnerschaften verbessert. Eltern mit Frühchen können länger Elterngeld beziehen. Damit werden sie in einer für sie schwierigen Familienphase besser unterstützt.
Der Bundesrat hat sich heute auch zu den geplanten Änderungen im Mietspiegelgesetz positioniert. Für Woidke steht fest: „Das Thema Mieten ist von zentraler Bedeutung für den sozialen Frieden im Land. Wohnen ist ein Lebensrecht. Deshalb brauchen wir bezahlbare Mietpreise. Es geht um verlässliche Mietspiegel, damit sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermietende beurteilen können, ob die Miete angemessen ist. Nur wenn Mietspiegel auch rechtssicher sind, werden sie Akzeptanz auf beiden Seiten haben.“ Außerdem zielt das Gesetz darauf ab, einen Anreiz für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel in möglichst vielen Gemeinden zu geben. Die Grundsätze dafür sollen später in einer Rechtsverordnung präzisiert werden.
Auch mit einem weiteren wichtigen Verbraucherthema, das so gut wie alle angeht, hat sich der Bundesrat heute beschäftigt: der besseren Wiederverwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Woidke: „Altgeräte wiederzuverwerten, wenn es möglich ist, statt sie wegzuwerfen, ist ein richtiger Schritt zu mehr Ressourcenschutz. Der Gesetzentwurf zielt in erster Linie auf die Unternehmen, doch auch wir als Verbraucher sind gefordert, daran mitzuwirken.“
Der Bund will mit seinem Gesetzesvorschlag erreichen, dass Altgeräte mehr und sortierter eingesammelt und zugleich besser wiederverwertet werden können. In Zukunft sollen auch Lebensmitteleinzelhändler in die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte einbezogen werden, wenn sie mehrmals im Jahr solche anbieten und über eine bestimmte Verkaufsfläche verfügen. Hersteller sollen wiederum verpflichtet werden, häufiger Altgeräte abzuholen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass bundesweit etwa 25 000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels neu in den Geltungsbereich des Gesetzes kommen.