Gute Nachricht aus dem Bundesrat für die Lausitz: Die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See mit Sitz in Cottbus wird künftig für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Europäischen Sozialfonds (ESF) umsetzen und entsprechende Förderprogramme betreuen. Außerdem beschloss der Bundesrat gesetzliche Regelungen, die die Situation von Opfern der SED-Diktatur und den Schutz von Paketboten verbessern. Zu vier Klimagesetzen der Bundesregierung bezog die Länderkammer erstmals Stellung.
Bei der in Cottbus ansässigen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See werden in einem ersten Schritt zunächst 140 Stellen zusätzlich geschaffen, später können es noch deutlich mehr werden. Staatssekretär Kralinski: „Ich freue mich sehr. Damit wird ein Versprechen zur Stärkung der Lausitz eingelöst.“
Der Bundesrat hat einen besseren Schutz für Paketboten beschlossen. Das Gesetz soll die schlimmsten Missstände bei den Kurier-, Express- und Paketdiensten beseitigen. Subunternehmer zahlen oft keinen Mindestlohn und sozialversichern die Arbeitnehmer nicht. Nach dem Vorbild der Baubranche und Fleischwirtschaft sollen Paketdienstleister für Sozialversicherungsbeiträge von Nachunternehmern haften. Bereits in der (Vor)Weihnachtszeit können viele in diesen Branchen Beschäftigte von der Regelung profitieren. Kralinski: „Wir müssen die zum Teil unter wirklich schlechten Bedingungen arbeitenden Menschen besser schützen. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung müssen eingedämmt werden.“
30 Jahre nach dem Mauerfall gibt es Verbesserungen für die Opfer der politischen Verfolgung in der DDR: Der Bundesrat stimmte der Entfristung der Gesetze sowie Änderungen für die Inanspruchnahme von Entschädigungen zu. So sind für eine Opferrente jetzt mindestens 90 statt bisher 180 Tage Freiheitsentziehung Voraussetzung. Neu ist, dass Opfer von sogenannten Zersetzungsmaßnahmen einmalig 1.500 Euro erhalten können. Wissenschaftliche Untersuchungen zum möglichen politischen Missbrauch von Adoptionsvermittlungen sind geplant. Kralinski: „Das Gesetz zeigt, dass sich der Staat um die Opfer kümmert und politisches Unrecht nicht verjährt.“
Die vier Klimagesetze der Bundesregierung sehen u. a. vor, die Klimaschutzziele bis 2030 festzulegen, die Pendlerpauschale zu erhöhen und ab 2021 einen nationaler Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr eizuführen. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden soll steuerlich gefördert, Kommunen mit Windkraftanlagen finanziell besser beteiligt und Bahntickets preiswerter werden. Höhere Luftverkehrssteuern sollen dagegen das Fliegen teurer und damit unattraktiver machen.
Der Bundesrat hat zu den Gesetzen ausführlich Stellung genommen. Der für Bundesangelegenheiten zuständige Staatssekretär Thomas Kralinski sagte: „Wichtig ist, dass die Kosten und Mindereinnahmen durch die Klimagesetze nicht bei den Ländern und Kommunen hängen bleiben. Gemeinsam mit dem Bund muss in den nächsten Wochen Einvernehmen über die finanziellen Auswirkungen auf die Kostenträger erzielt werden.“
Wie sich Brandenburg zu diesen und anderen Themen im Bundesrat verhalten hat, das können Sie nachlesen wie immer im Internet hier