19. Oktober 2018 – Ministerpräsident Woidke hat heute im Bundesrat die Initiative Brandenburgs für mehr Akzeptanz für die Windkraft vorgestellt. Wie der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Thomas Kralinski, heute in seiner aktuellen Videobotschaft mitteilte, sind Windkraftanlagen bislang im Baugesetzbuch privilegiert, das heißt, sie können außerhalb bebauter Ortsteile fast immer errichtet werden. Brandenburg will das ändern. Künftig soll es neue Anlagen im Außenbereich nur noch geben, wenn das die jeweilige Kommune selbst will.
Kralinski: „Das Kalkül ist einfach: Wenn die Kommunen wieder die Planungs-Hoheit haben, können Vor- und Nachteile einer Anlage direkt vor Ort und auch mit der Bevölkerung abgewogen werden. Das heißt, die Entscheidungen werden demokratisiert. Und wir wollen, dass die Kommune dadurch Einnahmen hat.“
Der Bundesrat hat zudem einer Entschließung von Brandenburg zugestimmt, die eine Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen auf Kosten der Hersteller fordert. Der Landesregierung war diese klare Ansage an die Automobilindustrie sehr wichtig. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Dieselfahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. So können auch Fahrverbote verhindert werden.
Weiteres Thema war das Gute-Kita-Gesetz, mit dem sich der Bund erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung engagieren will. Brandenburg würde über 164 Mio. Euro erhalten. Es geht um die Staffelung der Elternbeiträge, bessere Betreuungsschlüssel, pädagogische Angebote, mehr qualifizierte Fachkräfte und weniger Hürden für Familien mit kleinem Einkommen. Kralinski: „Das sind aus unserer Sicht gute Ziele. Das Geld ist gut angelegt. Zugleich kritisiert der Bundesrat, dass die Auszahlung der Gelder erst erfolgen soll, wenn mit allen 16 Ländern entsprechende Vereinbarungen geschlossen wurde. Das dauert uns zu lange, wir wollen schneller agieren.“
Auf grundsätzliche Zustimmung ist im Bundesrat der Gesetzentwurf des Bundes zur Stärkung der Mieterrechte und zum Schutz vor zu hohen Mieten gestoßen. Es soll mehr Informationspflichten des Vermieters gegenüber dem Mieter geben. Und in festzulegenden Gebieten mit Wohnungsknappheit sollen nur noch 8 statt bislang 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden dürfen. Künftig soll der Vermieter die Miete nach einer Modernisierung nur noch eingeschränkt erhöhen können: 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Und schließlich soll das berüchtigte „Herausmodernisieren“ erschwert werden, bei dem Mieter aus ihren Quartieren verdrängt werden.
Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, können Sie hier nachlesen.