Brandenburg hat heute im Bundesrat gemeinsam mit anderen Ländern eine Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Mietwucher auf den Weg gebracht.
Ministerpräsident Dietmar Woidke begründete den Vorstoß am Freitag in Berlin am Rande des Plenums: „Stark überhöhte Mieten sind Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ich hoffe deshalb sehr, dass diese Initiative, die ein wichtiges soziales Problem thematisiert, zügig vom Deutschen Bundestag aufgegriffen wird.“
Die Gesetzesinitiative gegen Mietwucher hat zwei Ziele: Zum einen soll es für Mieter leichter werden, überhöhte Mieten nachzuweisen. Zukünftig soll es ausreichend sein zu belegen, dass günstiger Wohnraum vor Ort knapp ist und dass die vereinbarte Miete 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass ihr Vermieter ihre Zwangslage ausnutzt, wenn sie sich erfolglos um eine billigere Wohnung bemüht haben. Zum anderen soll der Bußgeldrahmen für Verstöße von 50.000 auf 100.000 € angehoben werden.
Der Bundesrat hat auch den Weg für das erste Gesetz der neuen Bundesregierung, den Zweiten Nachtragshaushalt 2021, freigemacht. Damit kann die Bundesregierung nun nicht genutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden € in den Klima- und Umweltfonds überführen. Die Mittel sollen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen sowohl für die Finanzierung öffentlicher als auch privater Investitionen eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen Projekte, die die Umgestaltung der Volkswirtschaft bei Klimaschutz und Digitalisierung vorantreiben.
Zudem gibt es eine gute Nachricht für Autofahrer. Der Bundesrat hat einer Fristverlängerung für den Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen bis zum 19. Juli dieses Jahres für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zugestimmt. Damit müssen Betroffene keine Sanktionierung befürchten, wenn sie – oftmals wegen der Corona-Pandemie – ihre Fahrerlaubnis noch nicht umtauschen konnten.