Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr klare Signale für den Arbeitsschutz und die Stärkung des Ehrenamtes gesetzt. Zudem geht auch nach der von der Länderkammer beschlossenen Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes die politische Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur weiter, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke im Anschluss an das Plenum hervorhob.
Das geänderte Stasi-Unterlagengesetz sichert mit der Eingliederung der Akten in das Bundesarchiv dauerhaft die Bestände und ermöglicht Betroffenen weiterhin den Zugang. Woidke: „Damit geht die politische Aufarbeitung weiter. Es freut mich, dass es uns mit dem Gesetz gelungen ist, Frankfurt (Oder) als Standort zu erhalten und zusätzlich das Menschenrechtszentrum in Cottbus als Außenstelle mit einem Bildungsauftrag zu etablieren. Ich danke allen, die sich dafür eingesetzt haben.“
Endgültig beschlossen wurde im Bundesrat das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Es zielt vor allem darauf ab, die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten teilweise unhaltbaren Zustände in der Fleischwirtschaft zu beseitigen. Im Kerngeschäft der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung dürfen Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten künftig keine Werksvertrags- oder Leiharbeiter mehr einsetzen. Abweichungen davon sind in der Fleischverarbeitung nur noch bis zum 31. März 2024 für tarifgebundene Unternehmen auf der Grundlage eines Tarifvertrags unter strengen Auflagen möglich. Die Unterbringung der Beschäftigten muss künftig Mindestanforderungen genügen. Woidke: „Das ist ein klares Signal für Menschenwürde am Arbeitsplatz. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr – die Standards werden erhöht, und es wird engmaschiger kontrolliert.“
Der Bundesrat ließ auch das Jahressteuergesetz 2020 passieren. Wie in jedem Jahr beinhaltet es eine große Anzahl routinemäßiger Anpassungen im Steuerrecht, nimmt in diesem Jahr aber darüber hinaus steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt und die Gemeinnützigkeit auf. So erhöhen sich die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, für Vereine ergeben sich eine Reihe von Vereinfachungen durch erhöhte Freigrenzen für Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, erhöhte Grenzen für die vereinfachte Spendenbescheinigung und – für kleine Vereine – die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Weiter wird der Katalog der gemeinnützigen Zwecke erweitert u.a. um Klimaschutz, Freifunk und Hilfen für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden.
Woidke: „Es ist richtig und wichtig, dass die seit langem geforderten steuerlichen Verbesserungen für das Ehrenamt und für die Gemeinnützigkeit nun im Steuerrecht verankert wurden. Damit erfahren die Ehrenamtlichen Anerkennung für ihre Leistungen und Vereine können flexibler handeln.“
Die Länderkammer unterstützt das Baulandmobilisierungsgesetz, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. Um die Mobilisierung von Bauland zu erleichtern, sollen die Handlungsmöglichkeiten für Kommunen im Bauplanungsrecht ausgeweitet und verbessert werden.
Woidke: „Die Länder sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Kommunen müssen leichter Bauland mobilisieren können, denn der Wohnungsbau muss dort, wo erforderlich Fahrt aufnehmen können.“