Der Bundesrat hat sich heute mit einer Reihe von Gesetzesvorhaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie befasst.
Brandenburgs Bevollmächtigte beim Bund, Staatssekretärin Jutta Jahns-Böhm, begrüßt unter anderem die Klarstellungen zur Definition eines Risikogebietes.
Der Entwurf des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht mehrere wichtige Änderungen im Infektionsschutzgesetz und zur Umsetzung von Maßnahmen im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vor.
Jahns-Böhm: „Ich begrüße vor allem die Ankündigung der Koalitionsfraktionen des Bundestages, Maßnahmen nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz rechtssicherer zu machen. Dem dient der neue § 28a des Gesetzes, in dem Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktbeschränkungen oder das Verbot von Veranstaltungen konkret benannt werden.“
Jahns-Böhm: „Jetzt soll auch klar definiert werden, was ein Risikogebiet ist. Das hat Auswirkungen für Reisende, die wissentlich und vermeidbar in ein Risikogebiet fahren. Sie können dann für die Zeit der verpflichtenden Quarantäne nach ihrer Rückkehr keine Verdienstausfallentschädigungen mehr beanspruchen.“
Die Regelung auf Erhalt einer Verdienstausfallentschädigung wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Es wird klargestellt, dass diese auch für Eltern gilt, die ein unter Quarantäne gestelltes Kind betreuen. Personen, die nicht gesetzlich versichert sind, haben künftig auch einen Anspruch auf Tests und Corona-Schutzimpfungen. Sie müssen die Kosten aber in der Regel selbst tragen.
Das ebenfalls in der Länderkammer beratene Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz umfasst zahlreiche Maßnahmen wie die Erhöhung von Personalkapazitäten in der Geburtshilfe und die Schaffung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege.
Jahns-Böhm: „Ein Kernanliegen ist zudem die finanzielle Stabilisierung der infolge der Corona-Pandemie unter Druck geratenen Gesetzlichen Krankenversicherungen. Ihnen fehlen im kommenden Jahr etwa 16 Milliarden Euro, was durch einen höheren Bundeszuschuss, die Auflösung von Rücklagen der Kassen und höhere Zusatzbeiträge der Versicherten abgefedert werden soll. Die Länder haben sich zu dieser geplanten Finanzierungsaufteilung sehr kritisch geäußert. Es ist sozial nicht ausgewogen, wenn die Lasten überwiegend von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden müssen. Der bisher vorgesehene Bundesanteil von fünf Milliarden Euro muss deshalb deutlich erhöht werden.“
Gerade in der aktuellen Pandemie ist für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen Planungssicherheit beim Kurzarbeitergeld sehr wichtig. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz werden die derzeit geltenden Regelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert und sollen dann zeitlich gestuft auslaufen. Die wichtigen Sonderregelungen wie die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 80 Prozent sollen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Diese Frist gilt auch für anrechnungsfreie Hinzuverdienste aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die während des Bezuges von Kurzarbeitergeld eingegangen werden.