Der Bundesrat hat sich auf seiner heutigen Sitzung mit zwei von Brandenburg eingebrachten Initiativen befasst, bei denen es um Bodenreformgrundstücke und die Kampfmittelbeseitigung geht. Das teilt der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Martin Gorholt mit.
Die Brandenburger Landesregierung will erreichen, dass bis heute nachwirkende Härten aus der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform beseitigt werden. In einer Vielzahl von Fällen galt der Fiskus als Besserberechtigter, weil die Erbinnen und Erben von Bodenreformgrundstücken ihre Mitgliedschaft in einer LPG nicht mehr nachweisen konnten. In anderen Fällen hatten Neubauern zwar Grundstücke in eine LPG eingebracht, ihre Erben waren aber trotz Aufnahmeantrags dort nicht mehr als Mitglied aufgenommen worden. In der Konsequenz führte das für ca. 70.000 Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben nach 1992 zu einem Grundstücksverlust. Gorholt: „Ziel ist es, das Vertrauen der betroffenen Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben in den Rechtsstaat und Rechtsfrieden zu stärken.“
Mit der zweiten Initiative macht sich Brandenburg abermals dafür stark, den Bund zur Übernahme sämtlicher Kosten der Kampfmittelbeseitigung – also auch der alliierten Munition und Bomben – zu verpflichten. Das entsprechende Gesetz war auf Initiative Brandenburgs schon 2011 und 2014 von der Länderkammer mehrheitlich beschlossen, dann aber nicht im Bundestag verabschiedet worden. Bislang finanziert der Bund nur die Beseitigung der so genannten reichseigenen Munition. Die Kosten für die alliierten Kampfmittel müssen dagegen die Länder tragen. Gorholt: „Das kostet insbesondere Brandenburg und seinen Kommunen viel Geld, allen voran Oranienburg.“ Brandenburg weist den höchsten Anteil an kampfmittelbelasteten Gebieten aller Länder der Bundesrepublik auf.