Der Bundesrat hat heute auf Antrag Brandenburgs eine Initiative zur Unterstützung für die durch die Afrikanische Schweinepest schwer gebeutelten tierhaltenden Betriebe beschlossen. Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat er mit den Stimmen Brandenburgs zudem weiteren Hilfen für Kinder und für die Filmbranche zugestimmt sowie zum Ferienbeginn ein klares Signal für den Verbraucherschutz beim Reisen gesetzt. Die Länderkammer hatte auf der vorletzten Sitzung vor dem Ende der Legislaturperiode des Bundes über eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben abzustimmen.  

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Jutta Jahns-Böhm: „Der hohe Arbeitsaufwand hat sich gelohnt. Es ist eine ganze Reihe von guten Gesetzen für sehr viele Menschen in unserem Land noch unter Dach und Fach gebracht worden. Brandenburg hat auch in dieser Sitzung Flagge gezeigt und sich für die Brandenburgerinnen und Brandenburger eingesetzt.“

Auf Initiative Brandenburgs und der Länder Berlin, Sachsen und Thüringen hat der Bundesrat einer Entschließung zur Unterstützung der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen tierhaltenden Betriebe zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Bundesförderprogramm gegen die Ausbreitung der Seuche aufzulegen und durch entsprechende Absprachen mit Polen sowie dem Ausbau von Forschungskapazitäten zur Tierseuchenbekämpfung die Schweinepest einzugrenzen bzw. zu stoppen.

Jahns-Böhm: „Ich freue mich, dass Brandenburg bei dem für unser Land besonders wichtigen Thema Mitstreiter gefunden hat und heute erfolgreich war. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche mit weitreichenden Folgen. Die betroffenen Bundesländer haben die ihnen möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Seuche und zur Unterstützung der schweinehaltenden Betriebe ergriffen. Aber nun ist es höchste Zeit, dass auch der Bund mehr Verantwortung übernimmt, denn wird die ASP hier nicht gestoppt, wird sie immer weiter nach Westen getragen.“

Brandenburg stimmte auch einem Gesetz zu, das unter anderem die im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ festgelegten Fristen um ein Jahr bis zum 30. Juni 2022 verlängert.  Weitere Verbesserungen betreffen den Kinderzuschlag, der nun den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes nicht mindern darf. Geregelt wird auch, dass die bestehenden Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf über den 30. Juni hinaus gültig bleiben. Ein Kinderfreizeitbonus über 100 Euro soll Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien unterstützen. Jahns-Böhm: „Die Regelungen kommen Kindern, Jugendlichen, Familien und pflegenden Angehörigen zugute, also denjenigen, denen die Corona-Krise Besonderes abverlangt. Sie haben jede Unterstützung verdient.“

Gute Nachricht auch für die durch die Pandemie vielfach in Mitleidenschaft gezogene Filmbranche: Mit seiner Zustimmung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes sichert der Bundesrat für eine Übergangszeit von zwei Jahren die Arbeit der Filmförderungsanstalt weiter ab. Damit können flexiblere Fördervoraussetzungen und Mittelverwendungen sowie Sperrfristen greifen. Jahns-Böhm: „Es freut mich, dass die Filmbranche in der Hauptstadtregion relativ gut durch die Krise gekommen ist. Mit der heute beschlossenen Novelle wollen wir dafür sorgen, dass das so bleibt.“ Neben den Änderungen in der Filmförderung beinhaltet das Gesetz auch Verpflichtungen zum Umwelt- und Klimaschutz in der Branche und eine weitgehend geschlechtergerechte Besetzung sämtlicher Gremien der Filmförderungsanstalt.

Rechtzeitig zum Start in die Hauptreisezeit sandte der Bundesrat ein Signal für mehr Verbraucherschutz beim Reisen. Künftig soll ein Reisesicherungsfonds die Insolvenzsicherung übernehmen. Er wird schrittweise bis zum Jahr 2027 aufgebaut und in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Der Fonds wird sich überwiegend aus Entgelten der abgesicherten Reiseanbieter finanzieren. Jahns-Böhm: Viele Menschen haben die Pleite des Reisegiganten Thomas Cook in schlechter Erinnerung. Nach der alten Regelung war in Deutschland die Absicherung auf 110 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Es ist bitter, wenn Menschen lange sparen, um eine ersehnte Reise oder einen Erholungsurlaub machen zu können und dann durch die Pleite eines Anbieters nicht nur die Reise ausfällt, sondern auch noch das im Voraus gezahlte Geld ganz oder teilweise weg ist. Bei solchen Insolvenzen muss sichergestellt sein, dass die Kundinnen und Kunden möglichst viel Geld zurückerhalten und im Zweifelsfall auch ihr Rücktransport sichergestellt ist. Das soll mit dem Reisesicherungsfonds gewährleistet sein.“