Auf ihrer letzten Sitzung konnte die Länderkammer noch wichtige Gesetze und Verordnungen der zur Ende gehenden Legislaturperiode beschließen.
So müssen Schwerstverbrecher wie Mörder künftig damit rechnen, trotz eines früheren Freispruchs später doch noch zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn nachträglich eindeutige Tatbeweise vorgelegt werden können. Der Bundesrat stimmte zudem einer Regelung zu, mit der Abrechnungsbetrügereien bei Corona-Tests besser bekämpft werden können. Eine weitere Verordnung, die durch Standardisierung die Mietspiegel besser vergleichbar macht, zielt auf mehr Transparenz auf dem Mietmarkt.
Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Jutta Jahns-Böhm, betonte: „Mit diesen und den anderen Beschlüssen macht der Bundesrat deutlich, dass die demokratischen Institutionen in Deutschland auch auf den letzten Metern vor Ende der Legislaturperiode voll arbeitsfähig sind. So ist sichergestellt, dass für die Menschen wichtige Regelungen wie die zum Strafrecht auch noch wirksam werden können und vorangegangene parlamentarische Arbeit nicht umsonst war.“
Mit dem Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit wird eine Regel revidiert, wonach auch bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verfahren, die mit Freispruch endeten, selbst dann nicht wiederaufgenommen werden, wenn nachträglich Beweismittel einen eindeutigen Nachweis der Täterschaft gestatteten. Das neue Gesetz erlaubt künftig in eng begrenzten Fällen die Wiederaufnahme eines Verfahrens, wenn nachträglich Beweismittel vorgelegt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung des zuvor Freigesprochenen führen. Jahns-Böhm: „Das ist ein Beitrag zum Rechtsfrieden in Deutschland.“
Mit seiner Zustimmung zu einer Verordnungs-Änderung unterstützt der Bundesrat die verbesserte Bekämpfung von Abrechnungsbetrug bei Corona-Tests. Um Falschangaben in Steuererklärungen auszuschließen, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen über die an die Leistungserbringer geleisteten Zahlungen künftig Mitteilungen an die Finanzämter schicken. Jahns-Böhm: „Die meisten Anbieter von Testleistungen erfüllen ihre Aufgaben gut und rechnen korrekt ab. Es gibt aber auch schwarze Schafe, die mehr Testungen abrechnen als sie erbracht haben. Das schädigt uns alle. Es ist gut, dass nunmehr Falschangaben gegenüber den Finanzämtern ein Riegel vorgeschoben wird.“
Sehr wichtig für viele Mieterinnen und Mieter ist die vom Bundesrat verabschiedete Mietspiegel-Verordnung. Mit Hilfe einer Standardisierung von Mietspiegeln soll der vielerorts geführte Streit darüber, ob qualifizierte Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden, vermieden werden. Mit der Verordnung werden nun Regelungen zu Erstellung, Inhalt, Veröffentlichung, Dokumentation und Anpassung von Mietspiegeln eingeführt. Die Erarbeitung einfacher Mietspiegel wird dadurch aber nicht erschwert, so dass insbesondere für kleinere Gemeinden die Erstellung eines solchen Mietspiegels möglich bleibt. Jahns-Böhm: „Die Lage auf den Mietwohnungsmärkten hat sich in den letzten Jahren stetig verschärft. Für Mieterinnen und Mieter aber auch für alle anderen Akteure sind daher aussagkräftige Mietspiegel, die Vergleichbarkeit gewährleisten, von großer Bedeutung. Mit der Verordnung kommen wir diesem Ziel ein Stück näher.“