Der Bundesrat hat heute auf einer Sondersitzung die Weichen für milliardenschwere Wiederaufbauhilfen für die von der Juli-Flut betroffenen Regionen gestellt und im Kampf gegen die Corona-Pandemie nochmals nachgeschärft. Er stimmte den Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger in den Hochwasserregionen im Umfang von 30 Milliarden Euro zu. Daneben wurden im Infektionsschutzgesetz zwei wichtige Änderungen vorgenommen: Künftig wird die Hospitalisierungsrate (an Covid-19-Erkrankte in Krankenhäusern) der wesentliche Maßstab für weitergehende Schutzmaßnahmen. Die 7-Tage-Inzidenz der Infektionen tritt dagegen in den Hintergrund. Zugleich wird ermöglicht, dass unter engen Voraussetzungen persönliche Daten zum Impfstatus abgefragt werden können. Und schließlich machte die Länderkammer den Weg frei für das Recht von Grundschülern auf angemessene Ganztagsbetreuung.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke zu den Ergebnissen der Sondersitzung: „Die Gesetze, denen Brandenburg heute im Bundesrat zugestimmt hat, waren die Sondersitzung wert. Sie tragen dazu bei, große Herausforderungen zu bewältigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu befördern. Es ist gut, dass Bundesrat und Bundestag sich auch auf den letzten Metern der Legislaturperiode zu wichtigen Themen einigen konnten.“
Mit seiner Zustimmung zum Aufbauhilfegesetz machte der Bundesrat den Weg frei für einen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes im Umfang von 30 Milliarden Euro. Brandenburg beteiligt sich daran und wird deshalb bis zum Jahr 2050 jährlich auf ca. 14 Millionen Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen verzichten. Woidke: „Die Menschen in Brandenburg haben selbst Existenznöte erlebt, wenn Flut und Hochwasser Leben und Hof bedrohen. Sie haben damals die Solidarität der Mitbürgerinnen und Mitbürger in ganz Deutschland erlebt. Dafür sind wir heute noch zutiefst dankbar. Deshalb steht es völlig außer Frage, dass auch Brandenburg für diese Solidarität einsteht.“
Das Infektionsschutzgesetz wurde an aktuelle Erfordernisse angepasst. Künftig wird insbesondere die Hospitalisierungsrate wesentlicher Maßstab für weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder sein. Daneben werden weitere Indikatoren wie das Infektionsgeschehen, die Intensivbettenauslastung und die Impfquote berücksichtigt. Konkrete Eingriffsschwellen können die Länder auf der Grundlage der jeweiligen Versorgungskapazitäten festlegen. Des Weiteren dürfen Arbeitgeber den Impfstatus von Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen erheben, in denen besonders gefährdete Menschen leben oder arbeiten und die schon jetzt der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter unterliegen. Dazu gehören Pflegeheime, Einrichtungen für Behinderte sowie Schulen und Kitas.
Woidke: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei und wir müssen weiter darauf achten, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Angesichts der zunehmenden Durchimpfung und weniger schwerwiegender Krankheitsverläufe ist es aber richtig, dass die Hospitalisierungsrate – das heißt die Anzahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern – jetzt der entscheidende Indikator für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird. Dies wird auch in die Anpassung der Brandenburger Umgangsverordnung einfließen. Aus den Krankenhäusern höre ich, dass der weit überwiegende Teil der Covid-Patienten nicht geimpft ist. Deswegen auch an dieser Stelle mein erneuter Appell an die Menschen in unserem Land: Nehmen Sie die Impfangebote so schnell wie möglich an, um gut durch den bevorstehenden Herbst und Winter zu kommen.“
Schließlich ließ der Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz passieren. Der Vermittlungsausschuss hatte am Montagabend einen Kompromiss zur Finanzierung durch Bund und Länder erzielt, der am Dienstag vom Bundesrat angenommen wurde. Das Gesetz regelt den Anspruch auf Ganztagsbetreuung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden für jedes Grundschulkind ab der ersten bis zum Beginn der fünften Klasse. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 für Kinder der ersten Klassenstufe und wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der Klassen 1 bis 4 mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.
Woidke: „Ich bin froh, dass der Bund und die Länder sich bei diesem besonders für die Familien wichtigen Gesetz noch in dieser Legislaturperiode geeinigt haben. In Brandenburg und den anderen ostdeutschen Ländern wissen wir, wieviel es wert ist, wenn sich Eltern auf eine gute Betreuung ihrer Schulkinder über den ganzen Tag hinweg verlassen können. Damit können Mütter und Väter ihrer Berufstätigkeit nachgehen; die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wird erleichtert. Das ist im Übrigen auch für die Wirtschaft wichtig. Brandenburg und die anderen ostdeutschen Länder haben bereits einen hohen Ausbaustandard. Deswegen war es für uns besonders wichtig, dass neben dem Ausbau und der Erweiterung der Betreuungskapazitäten auch die Sanierung und Qualitätsverbesserung Eingang in das Gesetz gefunden haben.“