Brandenburg hat heute im Bundesrat Unterstützung für das novellierte Klimaschutzgesetz der Bundesregierung zugesagt und zugleich angemahnt, „Unternehmen bessere Rahmenbedingungen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu bieten“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Er warnte in der Plenarsitzung zugleich davor, den mit dem Kohleausstiegsgesetz festgelegten Fahrplan in Frage zu stellen. „Der historische Kohlekompromiss beendete einen jahrzehntelangen gesellschaftlichen Riss. Ihn wieder aufzuschnüren würde der Akzeptanz politischer Maßnahmen auch in Bezug auf den Klimaschutz schweren Schaden zufügen“, so Woidke.
Er setzte sich dafür ein, dass im neuen Klimaschutzgesetz die Reduzierungsziele von CO2 fair auf alle Sektoren verteilt werden. Besonders im Verkehrssektor mahnte er größere Anstrengungen an. Woidke: „Bei der Elektrifizierung des Individualverkehrs und beim Ausbau der Schienennetze müssen wir viel schneller vorankommen. Die Planungs- und Bauzeiten müssen kürzer werden, sonst läuft uns die Zeit davon. Mehr innovative Lösungen sind auch im Gebäudebereich vonnöten.“
Vehement forderte er einen klaren Rechtsrahmen für den Ausbau und die regionale Nutzung der Erneuerbaren: „Unsere Unternehmen – in Brandenburg zum Beispiel BASF, Rolls Royce oder die Stahlindustrie – stehen in den Startlöchern. Sie wollen und können beweisen, dass CO2-freie Industrieprozesse möglich sind. Und zwar ohne dabei die Wirtschaft abzuwürgen, Arbeitsplätze zu vernichten oder Existenzen zu bedrohen. Deshalb müssen sie selbst erzeugte Erneuerbare Energie selbst nutzen dürfen. Auch deshalb muss das EEG dringend entrümpelt werden. Das muss der Bund schnell anpacken.“
Bei dem vom Bund avisierten Sofortprogramm mit Maßnahmen zum Klimaschutzgesetz forderte Woidke eine „frühzeitige und enge Einbeziehung“ der Länder: „Lassen Sie uns gemeinsam weiter für eine gute Energie- und Klimaschutzpolitik arbeiten und lassen Sie uns vor allem eines dabei bewahren: Die Verlässlichkeit der Politik!“
Brandenburg stimmte auch dem Baulandmobilisierungsgesetz zu, wodurch Bauland schneller aktiviert und so bezahlbarer Wohnraum rascher gebaut werden soll. Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, Vorkaufsrechte wahrzunehmen. So wird ein neues Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Befristet bis Ende 2024 soll es möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen festzulegen. Bis Ende 2022 können Kommunen in einem erleichterten Verfahren Bauland bis zur Größe von einem Hektar am Ortsrand ausweisen. Befristet bis Ende 2025 können Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden.
Woidke würdigte, dass auf Vorschlag Brandenburgs das sogenannte Dörfliche Wohngebiet in das Gesetz aufgenommen wurde. Dadurch wird das Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten in ländlichen Gemeinden erleichtert. „Für Brandenburg mit seinen ländlichen Regionen ist das eine gute Sache. Das Gesetz insgesamt leistet einen wichtigen Beitrag für schnelleres Bauen und einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern. In vielen Regionen und Kommunen ist Wohnen zu einem knappen und viel zu teuren Gut geworden. Eigentümer werden an ihre soziale Verantwortung erinnert, aber Kommunen müssen nun auch die neuen Chancen zur Entspannung der Wohnungsmärkte nutzen.“
Außerdem hat der Bundesrat den Kündigungsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt, die in ihrem Betrieb einen Betriebsrat gründen wollen. Das sogenannte Betriebsrätemodernisierungsgesetz enthält auch Regelungen zur Vereinfachung von Betriebsratswahlen und es stärkt die Mitwirkungsrechte der Betriebsräte bei Weiterbildungsangelegenheiten in Betrieben, beim Einsatz von Verfahren mit künstlicher Intelligenz und im Zusammenhang mit mobiler Arbeit.
Woidke: „Wie schnell sich Arbeitsbedingungen in den Betrieben ändern können, haben wir in der Corona-Krise gelernt. Da ist es gut, wenn die Erfahrungen und das Wissen der Beschäftigten einfließen. Das gilt für die Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in laufende Verfahren, aber erst recht, wenn es um die Gründung eines Betriebsrates geht, der die Interessen der Beschäftigten wahrt und der Geschäftsführung bei wichtigen Entscheidungen mit Rat zur Seite steht.“
Die Länderkammer machte zudem den Weg für eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes frei. Es stellt nun klar, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt. Daneben ermöglicht es, zur Entlastung von Arztpraxen zukünftig Apothekerinnen und Apothekern, Nachtragungen im Impfpass vorzunehmen.
Woidke: „Wer sich gegen Corona impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere und unser Sozialwesen. Deshalb müssen wir auf eine hohe Impfquote hinarbeiten und möglichst alle Zögernden überzeugen. Die Garantie, dass die Menschen im äußerst seltenen Fall des Falles bei Impfschäden versorgt werden, ist meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit und kann nochmals motivieren. Ich bin deshalb sehr froh über diese Klarstellung.“