16. Dezember 2016 – Der Bundesrat hat in der letzten Sitzung in diesem Jahr grünes Licht für das so genannte Bundesteilhabegesetz gegeben. Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Martin Gorholt, verweist in seiner aktuellen Videobotschaft darauf, dass im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Forderungen der Länder aufgegriffen wurden. Damit konnte auch der Bundesrat zustimmen. So darf niemand gegen seinen Willen in eine besondere Wohnform gedrängt werden. Auch der Vermögensfreibetrag wird von 2.600 auf 5.000 Euro erhöht.
Zudem herrscht Gorholt zufolge jetzt Klarheit über wichtige Straßenausbaupläne. Der Bundesrat hat dem Fernstraßenausbaugesetz zugestimmt. Das ist für Brandenburg insbesondere mit Blick auf die Ortsumgehungen Herzberg und Cottbus wichtig. Die Straßenbauverwaltung des Landes kann mit Planungen beginnen. Wann der Bau tatsächlich beginnen kann, ist jedoch von der weiteren Finanzierung durch den Bund abhängig.
Weiteres Thema war die Notarztversorgung in ländlichen Gebieten. Der Bundesrat fordert, die herrschende Unsicherheit bei der Vergütung von Honorarärzten, die als Notarzt tätig sind, zu beenden. Diese Vergütung sollte aus Sicht der Länder nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Anderenfalls könnten sich nicht genügend Ärzte finden, die Notdienste wahrnehmen.
Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, können Sie hier nachlesen.
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