Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr wichtige Meilensteine gesetzt. Der Ausbau von Wind­energie­anlagen kann besser gesteuert werden. Das Gesundheits­versorgungs­stärkungs­gesetz soll unter anderem den Zugang zu Hausarzt­terminen erleichtern. Die SED-Opferrente wird zum 1. Juli 2025 erhöht und von 2026 an dynamisiert. Mit dem Gewaltschutz­hilfe­gesetz erhalten gewaltbetroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Auf Initiative Brandenburgs wird der Bund aufgefordert, Maßnahmen für eine zukünftige Steuerfreiheit von gesetzlichen Renten bis 2.000 Euro zu prüfen.  

Das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau regelt, dass sich Investoren Standorte für Windräder nicht weiter uneingeschränkt außerhalb von geplanten Windvorranggebieten per Vorbescheid sichern können. Da in Brandenburg in allen fünf Regionalen Planungsgemeinschaften bereits Vorranggebiete ausgewiesen sind oder daran gearbeitet wird, kann der Windkraftausbau mit dem neuen Gesetz flächendeckend besser gesteuert werden.

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: „Wir brauchen eine bessere Steuerung für Windräder. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass der Regionalplanung wieder mehr Gewicht zukommt und in den Regionen Windkraftanlagen nicht weiter außerhalb von geplanten oder festgesetzten Vorranggebieten gebaut werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Akzeptanz aber das reicht noch nicht. Wir brauchen außerdem eine Regelung, die die Genehmigung von Windkraftanlagen auch davon abhängig macht, ob die Netzanschlüsse ausreichen und der erzeugte Strom auch genutzt werden kann.“

Mit Blick auf das neue Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR sagte Woidke: „Für die Anhebung der SED-Opferrente haben wir lange gekämpft. Es war höchste Zeit für die Erhöhung und Dynamisierung. Das ist ein wichtiges Signal für die Betroffenen. Viele Opfer der SED-Diktatur leben in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Haft und Verfolgung haben bei ihnen Spuren hinterlassen, was zu Einschränkungen im Arbeitsleben führt. Deswegen hatte Brandenburg als erstes Bundesland einen eigenen Härtefallfonds zur Unterstützung von in der DDR verfolgten Menschen eingerichtet.“

Betroffene erhalten die Opferrente anrechnungsfrei. Sie wird zusätzlich und altersunabhängig zu anderen Einnahmen gezahlt. Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird die Rente für frühere DDR-Häftlinge zum 1. Juli 2025 von 330 auf 400 Euro monatlich angehoben und ab 2026 dynamisiert. Die bislang letzte Erhöhung gab es im Jahr 2019. Außerdem wird ein bundesweiter Härtefallfonds für die Betroffenen eingerichtet.

Der Bundesrat hat auch dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Bisherige Lücken im Hilfesystem können geschlossen und der bedarfsgerechte Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in ganz Deutschland nach einheitlichen Standards vorangebracht werden. Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, der am 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Damit haben die Länder genug Zeit, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag haben mit Brandenburg eine Reihe von Ländern, die Bundesregierung aufgefordert, ihre finanzielle Beteiligung an den Umsetzungskosten über 2036 hinaus zuzusichern.

Gesundheitsministerin Britta Müller erklärt zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: „Wir begrüßen die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Dass der Entwurf des Gesetzes auf den letzten Metern kurz vor der Bundestagswahl so drastisch gestutzt wurde, dass viele für Brandenburg so wichtige Regelungen einfach gestrichen wurden, kritisiere ich scharf. So sind die erleichterte Zulassung für kommunale Medizinische Versorgungszentren, Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und ein erweiterter Instrumentenkasten für die sektorenübergreifende Bedarfsplanung im Sinne einer regional vernetzten, kooperativen Gesundheitsversorgung nicht mehr im Gesetz enthalten! Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder bereits verständigt hatten. Wir brauchen diese Instrumente dringend, um die Versorgung gerade in ländlichen Regionen zukunftsfest gestalten zu können. Der Bund darf uns bei der Umsetzung der Krankenhausreform nicht im Stich lassen.“

Nach einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag hat Brandenburg heute zudem einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, demzufolge die Bundesregierung eine Einkommenssteuerbefreiung für gesetzliche Renten bis 2.000 Euro im Monat prüfen soll. Er wurde in die Ausschüsse überwiesen.

Der stellvertretende Ministerpräsident, Finanzminister Robert Crumbach, begründete den Vorstoß in seiner Rede insbesondere mit der teils „extremen Verteuerung der Lebensmittel und Wohnkosten in den vergangenen Jahren“. Das stelle ein Armutsrisiko dar. Crumbach: „Die Rentenbesteuerung muss auf den Prüfstand. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen spüren die Verteuerungen, denn sie müssen einen vergleichsweise großen Teil der Rente für Lebensmittel und Wohnen aufwenden. Für diese Seniorinnen und Senioren zählt wirklich jeder Euro. Daher ist unsere Initiative wichtig. Zugleich könnten wir die Steuerverwaltungen entlasten, da dann weniger Steuererklärungen bearbeitet werden müssten.“