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Plakat: © Internationale Filmfestspiele Berlin / Claudia Schramke, Berlin

Seit Jahren boomt das Filmgeschäft im Internet. Es dient in diesem Zusammenhang als legitimer Verwertungsort, bietet jedoch auch Möglichkeiten des illegalen Streamings. Die nationale sowie europäische Gesetzgebung haben hierauf in vielseitiger Weise bereits reagiert.

So wurde über Initiativen wie die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) die illegale Streaming-Webseite KINOX gesperrt und auch der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich die Haftung von legalen Portalen wie YouTube für illegale Nutzeruploads verschärft.

In Deutschland gilt seit August 2021 das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und in ganz Europa trat zum 16. November 2022 das Gesetz über digitale Dienste (besser bekannt als „Digital Services Act“, DSA) in Kraft. Es wird ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten gelten.

Was bedeutet all das für den Film- und Fernsehbereich? Reichen diese Vorschriften aus, um den Konsum illegaler Inhalte über das Internet einzudämmen? Braucht es noch mehr Schutz für Filmunternehmen – oder sind die strikten Maßnahmen gar kontraproduktiv?

Bei Interesse bitte unter https://www.medianet-bb.de/de/event/produzentenbrunch-plattformen-immer-access-provider-nimmer/ melden.

Teilnehmer:

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Friederike Haase,

Julie Kever, Motion Picture Association

Andreas Göckel, zuständig für Urheberrecht bei der Deutschen Telekom

Sabine Frank, Head of Governmental Affaires and Public Policy YouTube

Dr. Arnim Jungbluth, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, zuständig für Rechtsrahmen Digitale Dienste, Medienrecht

Moderation Dr. Martin Schäfer, Boehmert & Boehmert

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